Das Technisches Hilfswerk, oder kurz THW, ist die Zivil- und Katastrophenschutzorganisation der Bundesregierung. Als solche gehört sie dem Geschäftsbereich des Bundesinnenministers an.
Der gesetzliche Auftrag des THW ist im Gesetz über das Technische Hilfswerk (THW-Gesetz § 1) verankert und umfasst im Wesentlichen drei Aufgaben:
Darüber hinaus bestehen noch verschiedene Kooperationen, zum Beispiel mit der Bundespolizei, der Deutschen Bahn AG, der Johanniter Unfallhilfe oder der DLRG.
Der Präsident der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk hat zusammen mit der THW-Leitung seinen Sitz in Bonn. Auf regionaler Ebene wird das THW durch über 660 Ortsverbände vertreten. Jeweils 10 Ortsverbände bilden durchschnittlich einen Geschäftsführerbereich. Dort leisten hauptamtliche Mitarbeiter Koordinations- und Verwaltungsarbeit. Acht Landesverbände sind Ansprechpartner der obersten Landesbehörden sowie der Landesverbände anderer Organisationen und Stellen.
Jeder Ortsverband stellt einen oder mehrere Technische Züge. Davon besteht jeder aus einem Zugtrupp, mindestens einer Bergungsgruppe und mindestens einer Fachgruppe. Dem Zugtrupp kommt dabei im Einsatz die Koordination- und Führungsrolle zu. Während die Bergungsgruppen die universellen Gruppen mit unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten darstellen, sind die Fachgruppen auf bestimmte Einsatzaufgaben spezialisiert. So gibt es beispielsweise Fachgruppen zur Elektroversorgung, zur Trinkwasseraufbereitung oder mit schwerem Gerät zur Beräumung von Schadensstellen.
Diese modulare Aufteilung von Spezialausstattung und Fachwissen in die einzelnen Fachgruppen ermöglicht eine optimale Zusammenstellung der benötigten Einsatzkräfte nach dem Baukastenprinzip. Durch die bundesweit einheitliche Organisation ist das THW nicht an Kommunal- oder Landesgrenzen gebunden. Verstärkungskräfte und Spezialausstattung sind daher überregional sofort abrufbar.
Im Einzelfall werden die THW-Einheiten immer der Führungsstruktur der zuständigen Behörde oder Stelle unterstellt. Von der örtlichen Einsatzleitung erhalten sie ihre Aufträge. Entsprechend dem Verwaltungsverfahrensgesetz trägt das THW die Verantwortung für die Durchführung der Maßnahmen.
Die nachfolgende Auflistung soll einen kurzen Abriss des weit gefächerten Einsatzspektrums des THWs geben.
Elektroversorgung
Trinkwasserversorgung
Abwasserentsorgung
Brückenbau
Orten, Retten und Bergen
Räumen und Sprengen
Retten aus Wassergefahren
Bekämpfen von Überflutungen und Überschwemmungen
Beleuchten von Einsatzstellen
Einrichten und Betreiben von Führungsstellen
Führungsunterstützung
Einrichtung temporärer Telekommunikationssysteme
Einrichten und Betreiben von Logistikstützpunkten
Verpflegung und Betreuung von Einsatzkräften
Materialerhaltung, Reparatur- und Wartungsarbeiten für Einsatzausstattung
Verbrauchsgütertransport für Einsatzbedarf
Ölschadenbekämpfung
Wasseranalyse
Strom- und Trinkwasserversorgung
Abwasserentsorgung
Errichtung und Einrichtung von Notunterkünften und Sammelplätzen mit entsprechender Infrastruktur
technische Hilfe auf Verkehrswegen
Höhenrettung
Tauchen
Behelfsmäßiger Straßenbau
Wartung von Zivilschutzeinrichtungen (Notbrunnen, Schutzräume)
Wenn Sie mehr über das Technische Hilfswerk wissen wollen, dann schauen Sie doch mal auf den offiziellen Seiten des THW unter www.thw.de vorbei.
Quelle: www.thw.de - Stand: 26.04.2011